Update Heizungsgesetz – Was wurde beschlossen und was bedeutet das?
- alexandersteller
- 20. Sept. 2023
- 2 Min. Lesezeit
Liebe Leserinnen und Leser,
es gibt Neuigkeiten aus der Welt des Heizungsgesetzes, die sicherlich viele von euch interessieren werden. Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, auch bekannt als Heizungsgesetz, wurde vom Bundestag verabschiedet, und wir haben uns die Details genauer angesehen. In diesem Beitrag fasse ich für euch zusammen, was beschlossen wurde und welche Auswirkungen dies hat.
Keine generelle Austauschpflicht ab 2024
Ein großer Aufreger während der Diskussionen rund um das Gesetz war die Befürchtung eines verpflichtenden Austauschs bestehender Heizungen. Hier kläre ich auf: Im beschlossenen Gesetzesentwurf gibt es keine generelle Austauschpflicht ab 2024. Funktionierende Öl- oder Gasheizungen dürfen weiterbetrieben werden, und selbst defekte Heizungen müssen nicht zwangsläufig ausgetauscht, sondern dürfen repariert werden.
Entspannung beim Zeitdruck
Die strengen Regelungen zur Nutzung erneuerbarer Energien von mindestens 65 Prozent gelten vorerst nur für Neubauten. Für bestehende Gebäude treten die neuen Vorgaben später in Kraft als ursprünglich geplant. Es gibt auch Ausnahmen, insbesondere wenn die Sanierungskosten den Wert der Immobilie übersteigen würden. Beachtet jedoch, dass die geplante Befreiung für Menschen über 80 Jahren aus dem Entwurf gestrichen wurde. Bei Mehrfamilienhäusern gibt es längere Fristen, um sich für eine zukünftige Heizungslösung zu entscheiden.
Kommunale Wärmeplanung
Eine interessante Neuerung ist die Einführung der kommunalen Wärmeplanung. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ab 2026 solche Pläne vorlegen. Dies kann Einfluss auf die Wahl der Heizungslösung haben. Kleinere Gemeinden haben mehr Zeit, sich damit auseinanderzusetzen, und einige sind vorerst von dieser Anforderung befreit. Wenn ihr bereits an ein Fernwärmenetz angeschlossen seid, müsst ihr vorerst nichts unternehmen.
Förderung und ihre Tücken
Obwohl die Förderungsmöglichkeiten vielversprechend klingen, gibt es Details zu beachten. Die maximale Förderung für Einfamilienhäuser beträgt zwar 70 Prozent, aber sie ist auf maximal 30.000 EUR förderfähige Kosten begrenzt. Dies bedeutet, dass sich die tatsächliche Förderung auf 21.000 EUR reduzieren kann. Es wird daher immer wichtiger, auch die Fördermöglichkeiten der Bundesländer und Kommunen zu kennen und in die Planung einzubeziehen.
Beratung bleibt entscheidend - Wenden Sie sich an mich!
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der befürchtete Zeitdruck durch den Gesetzesentwurf vorerst abgewendet wurde. Die Herausforderungen liegen eher in den Details der Fördermöglichkeiten. Die Planung und Beantragung der richtigen Förderung wird nicht einfacher, und die Notwendigkeit von fachkundiger Beratung bleibt hoch.
Wenn Sie Fragen zum Heizungsgesetz, zur Förderung oder zu anderen Immobilien- und Finanzthemen haben, zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden. Als Bezirksleiter der LBS Süd, Alexander Steller, stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Bleiben Sie dran, und wir halten Sie auf dem Laufenden!
Kontaktieren Sie uns über die Website noch heute.
Ihr Alex Steller





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